Die ab dem 06.06.2020 in Sachsen geltenden Bestimmungen zum Schutz vor dem Coronavirus (SARS-CoV-2 und COVID-19) wurden in den letzten Tagen unter https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html veröffentlicht. Dabei sind insbesondere die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (Stand: 03.06.2020) und die Anordnung von Hygieneauflagen (Stand: 04.06.2020) zu beachten.
Sportveranstaltungen ohne Publikum sind unter Einhaltung von Hygieneauflagen wieder möglich.
Zur Erstellung von Hygienekonzepten für Sportstätten und Vereine sind die Übergangsregelungen der Spitzenfachbände (für Billard: DBU) als Hilfsmittels zu berücksichtigen. Eine Genehmigung durch die zuständigen kommunalen Behörden für Sportstätten ist nicht erforderlich. Jedoch können die Hygienekonzepte und deren Einhaltung von den zuständigen kommunalen Behörden überprüft werden.
Sollten die Betreiber oder Eigentümer der Sportstätten weitere Regelungen zur Nutzung der Sportstätte bzw. öffentlichen Spielstätte festlegen, sind diese ebenfalls zu beachten bzw. mit diesen abzustimmen.
Das DBU-Konzept zum Wiedereinstieg in den Sportbetrieb (aktuelle Fassung vom 04.06.2020) wird derzeit hinsichtlich der aktuellen Regelungen in Sachsen überprüft. Sofern wir es für erforderlich erachten sollten, die darin aufgeführten Maßnahmen anzupassen, werden wir darüber informieren.
Bis dahin gilt im Sächsischen Billard-Verband das Konzept für den Wiedereinstieg in den Sportbetrieb der DBU uneingeschränkt.
Ein konkretes oder einheitliches Hygienekonzept für alle oder einzelne Vereine kann und wird es jedoch nicht geben. Dazu sind die Gegebenheiten vor Ort zu unterschiedlich und es gelten eventuell auch weitere Vorgaben der Betreiber oder Eigentümer (z. B. für Gastronomiebetriebe). In Folge dessen sehen wir uns außer Stande, individuelle Lösungen für alle oder auch einzelne Vereine zu erarbeiten.
Für ein auf den Verein zugeschnittenes Hygienekonzept, insbesondere die Anpassung an die Gegebenheiten vor Ort, sind daher die Vereine selbst verantwortlich.
Die Fortsetzung des Sportbetriebs im SBV ist weiterhin offen und bleibt daher bis auf weiteres ausgesetzt.
Sollten Vereine jedoch ab dem 06.06.2020 unter Beachtung der geltenden Hygieneauflagen eigene Wettbewerbe oder Turniere veranstalten wollen, liegt dies vollständig in ihrer Verantwortung. Dies sind keine Veranstaltungen des Sächsischen Billard-Verbandes.
Download:
- Konzept zum Wiedereinstieg in den Sportbetrieb (Stand: 04.06.2020)