Talentstützpunkte

Nachwuchsförderung in den Talentstützpunkten des SBV
Die Berufung zum Talentestützpunkt (TSP) erfolgt für jeweils zwei Jahre durch den Sächsischen Billardverband und den Landessportbund. Die Stützpunkte zeichnen sich durch nachweisbare Nachwuchsarbeit im Bereich des Billardsports aus. Durch die Ernennung zum Talentestützpunkt erhält der entsprechende Verein zusätzliche finanzielle, materielle und personelle Unterstützung für die Förderung der Nachwuchsarbeit. Neben dem regelmäßigen Training durch einen zertifizierten Trainer werden zusätzliche regionale Sichtungsmaßnahmen durchgeführt und die Entwicklung der Nachwuchskader soll gefördert werden. Verantwortlich für die Nachwuchsarbeit sind die Vereine in Zusammenarbeit mit der Sächsische Billard-Jugend (SBJ) des SBV.

Aufgaben des Talentstützpunktes:

  • zentraler Anlaufpunkt für Nachwuchsspieler der Region
  • enge Zusammenarbeit mit dem KFK / KFA
  • Durchführung von min. 2 regionalen Sichtungsmaßnahmen pro Jahr
  • Durchführung von min. 2 regionalen Trainingsmaßnahmen pro Jahr
  • Vorbildwirkung für die Öffentlichkeit

Aufgaben des Sächsischen Billardverbandes:

  • Aufwandsentschädigung für personelle Sicherstellung des Trainings
  • materielle Unterstützung in Form von beispielsweise Tuch, Bällen und  Kegeln
  • Kostenübernahme für den Einsatz der Landestrainer bzw. des Landes-Cheftrainers
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