Die Sächsische Landesregierung ist der Forderung des Landessportbundes Sachsen nach finanzieller Unterstützung für von der Covid-19-Pandemie betroffene Sportvereine nachgekommen.
Ordentliche LSB-Mitglieder, die durch die Maßnahmen zum Infektionsschutz in ihrer Existenz bedroht sind, können ab sofort finanzielle Unterstützung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung sowie eines Liquiditätsdarlehens beantragen.
Dazu hat das Sächsische Staatsministerium des Inneren eine entsprechende Förderrichtlinie erlassen, die auf der Webseite des LSB Sachsen nachzulesen ist.
Die Soforthilfe-Zuschüsse für Vereine können bis zu 10.000 EUR, die Darlehen zur Liquiditätssicherung bis zu 350.000 EUR betragen. Für die Gewährung der Darlehen ist die Sächsische Aufbaubank zuständig.
Die Soforthilfe zur Existenzsicherung in Höhe von bis zu 10.000 EUR können die LSB-Mitgliedsvereine direkt über den Landessportbund Sachsen beantragen. Das entsprechende Formular sowie weiterführende Informationen, die zum Ausfüllen benötigt werden, sind unter www.sport-fuer-sachsen.de/soforthilfe zu finden.