Die Deutsche Billard-Union hat ihr Konzept zum Wiedereinstieg in den Sportbetrieb überarbeitet und veröffentlicht. Dieses gilt auch innerhalb des Sächsischen Billard-Verbandes!
Wir weisen darauf hin, dass dieses Konzept keine Erlaubnis darstellt, welche die Wiederaufnahme des Trainings- oder Wettkampfbetriebs ohne behördliche Genehmigung gestattet.
Es handelt sich dabei um wichtige Verhaltensweisen, Maßnahmen und Auflagen für den Billardsport, welche die weitere Ausbreitung der COVID-19 Pandemie vermeiden soll. Die Umsetzung dessen obliegt den Vereinen und dessen Sportlerinnen und Sportlern in eigener Verantwortung!
Nach aktuellem Stand dürfen in Sachsen weiterhin alle Innensportstätten und Spielhallen aufgrund der Betriebsuntersagung nach § 5 Abs. 1 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 30.04.2020 nicht geöffnet werden. Ebenso gilt dies zurzeit noch für Gastronomiebetriebe (§ 6 SächsCoronaSchVO), in denen einige Vereine ihre Spielstätten haben.
Ein Verstoß dagegen wird in Sachsen mit einem Bußgeld in Höhe von 500,00 EUR geahndet, welches an die Geschäfts- bzw. die Betriebsverantwortlichen (also gegen den Vereinsvorstand bzw. die Betreiber der Sportstätte / des Gastronomiebetriebs) gerichtet wird.
Wann und für welche Bereiche etwaige Lockerungen in Kraft treten, entscheidet die Sächsische Landesregierung!
Entsprechende Hygieneauflagen des Freistaates Sachsen gelten vorrangig zum DBU-Konzept. Die Umsetzung aller zu beachtenden Maßnahmen ist mit den jeweiligen Betreibern abzustimmen.
Download:
- DBU-Konzept zum Wiedereinstieg in den Sportbetrieb (Stand: 08.05.2020)