Welche Regelung gilt für die Überschreitung der etwaigen Eskalationsstufen?
Derzeit gilt die 3G-Regel für den Spielbetrieb in ganz Sachsen und nicht nur in den entsprechenden Regionen, die ab einer Inzidenz von 35 die 3G-Regel vorschreiben.
Es gilt bei Überschreiten der Überlastungsstufe in ganz Sachsen das verschärfte 2G-Reglement. Spieler aus anderen Bundesländern bzw. aus anderen Nationen müssen sich dann nach den sächsischen Regeln verhalten.
Wer kontrolliert die Einhaltung der 3G/2G Regel?
Die Kontrolle obliegt beiden Mannschaftskapitänen.
Für Besucherverkehr sind die regionalen Festlegungen zu beachte. So ist es auch in der Konzeption der DBU unter 4. (letzter Anstrich) nachzulesen.
Muss eine Heimmannschaft die Möglichkeit eines Tests vor Ort anbieten/zulassen?
Laut der Konzeption der DBU ist ein unter Aufsicht durchgeführter Selbsttest zu akzeptieren. Idealerweise sollte dieser vor Ort unter Kontrolle des gegnerischen Mannschaftskapitäns oder einer neutralen Person durchgeführt werden. Jeder zu testende Spieler, der zum Auswärtsspiel anreist sollte prinzipiell dafür selbst aufkommen. Sollten die Vereine ihren eigenen Spielern die Tests finanzieren, ist das selbstverständlich akzeptabel.
Ein entsprechender Vermerk auf dem Protokoll, dass die 3G-Regel von Allen eingehalten wurde, ist ausreichend, da dieses am Ende ja ohnehin von beiden Mannschaftskapitänen zu signieren ist.
Etwas knifflig wird die ganze Geschichte mit der 24h-Gültigkeit eines Tests für einen Spieltag am Sonntag. Hier im Vogtland haben die meisten Testzentren bis Samstag 12:00 geöffnet, aber eben nicht alle. Ich weiß nicht, wie das in anderen Kreisen/Standorten aussieht?
Für den Fall, dass die 24 Stunden aufgrund der Öffnungszeiten nicht eingehalten werden können, muss auf unter Aufsicht durchgeführte Selbsttests zurückgegriffen werden.
Was passiert, wenn einzelne Spieler die 3G/2G Regel-Prüfung vor Ort nicht bestehen?
Der betreffende Spieler darf das Spiellokal nicht betreten, wenn die 3G-Regel nicht eingehalten werden kann. Wenn die entsprechende Mannschaft dadurch nach den Regularien den Spieltag nicht aufnehmen kann (z.B. im Pool mind. 3 Spieler zur 1. Runde antreten) ist die RSO entsprechend anzuwenden – es gilt als unentschuldigt nicht angetreten. Betrifft dies im unwahrscheinlichen Fall beide Mannschaften, erhalten beide Mannschaften 0 Punkte. Es gibt keine Spielwiederholung.
Weitere Informationen sind zu finden unter:
- DBU FAQ-Corona: http://portal.billardarea.de/content/faq-corona
- Konzeption für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben für den Billardsport:
https://portal.billardarea.de/img/cms/clients/1/files/2021-08-30%20-%20Billard%20-%20Konzeption%20Wiedereinstieg%20Sportbetrieb.pdf -
Corona FAQ – Landessportbund Sachsen: https://www.sport-fuer-sachsen.de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-faq