Am 01.12.2020 ist die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft getreten.
Darin sind keinerlei Lockerungen gegenüber den geltenden Beschränkungen im November 2020 bzgl. des zulässigen Sportbetriebs in Sachsen enthalten.
Die oben genannte Verordnung verlagert die Entscheidung bzgl. weiterer Einschränkungen auf die zuständigen kommunalen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte, sofern der Inzidenzwert den Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen an 5 Tagen in Folge überschreitet. Die dann zu ergreifenden Maßnahmen sehen auch weitere Einschränkungen für den Individualsport in geschlossenen Räumen bzw. die Schließung von Sportstätten vor.
Eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs ist folglich nicht möglich. Daher hat das Präsidium folgenden Entscheidung getroffen:
Der gesamte Sportbetrieb des Sächsischen Billard-Verbands bleibt weiterhin ausgesetzt.
Über eine Wiederaufnahme wird entschieden, sobald die behördlichen Anordnungen dies ermöglichen.
Das bedeutet, dass die gesamten Wettbewerbe aller Spielarten und Disziplinen im Verantwortungsbereich des SBV nicht stattfinden. Ebenfalls abgesagt sind alle Lehrgangsmaßmahnen für die Kadersportler/-innen des SBV.
Wir wünschen allen Sportlerinnen und Sportlern sowie deren Angehörigen viel Gesundheit und viel Kraft im Umgang mit der aktuellen Situation.